Brut- und Setzzeit vieler Tiere

Bildrechte: Junger Fuchs im Wald, Biospährenreservat Bliesgau

Brut- und Setzzeit vieler heimischer Vögel und Wildtiere beginnt am 1. März – Ministerin Berg: „Jungtiere bitte nicht anfassen und Regeln beachten“

Nicht nur der meteorologische Frühling beginnt ab dem 1. März, sondern auch die Brut- und Setzzeit vieler heimischer Vögel und Wildtiere. In dieser Zeit suchen die Tiere vermehrt Schutz in Hohlräumen, Hecken, Baumkronen oder Nischen in Gärten. Vom 1. März bis zum 30. September ist deshalb besondere Vorsicht bei Gartenarbeiten geboten. Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes regelt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in dieser Zeit weder abgeschnitten noch „auf den Stock gesetzt“ oder beseitigt werden dürfen.

„Leinen Sie zum Schutz der Jungtiere, wie zum Beispiel Rehkitze, Ihre Hunde im Wald an und vermeiden Sie, abseits der Wege zu gehen“, empfiehlt Umweltministerin Petra Berg. Für Hundebesitzerinnen und -besitzer gilt während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, dass sie ihre Tiere in der freien Natur nur dann ohne Leine laufen lassen dürfen, wenn gewährleistet ist, dass der Bereich des Weges nicht verlassen wird (Paragraph 33 II des Saarländischen Jagdgesetzes). Überdies können die Gemeinden durch Satzungen weitere (verschärfende) Regelungen zur Leinenpflicht von Hunden treffen. In Landschafts- oder Naturschutzgebieten sowie in Wildschutzgebieten gelten ganzjährig spezielle Regelungen zur Anleinpflicht von Hunden, die in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen respektive Anordnungen geregelt werden.

In der Brut- und Setzzeit legen einige Tiere, beispielsweise Rehe, ihre Kitze im Gras ab und kehren nur zurück, um sie zu säugen. Dabei handelt es sich um einen normalen Vorgang in der Natur, der aber Gefahren für die Jungtiere birgt. „Aufgefundene Jungtiere müssen unbedingt an Ort und Stelle belassen werden und auch keinesfalls angefasst werden. Nicht immer sind sie hilflos oder verletzt. Meist ist das Muttertier nicht weit und hat das Jungtier nur zum Schutz abgelegt“, so die Ministerin weiter. „Menschliches Eingreifen kann dazu führen, dass die Jungen von ihren Müttern verstoßen werden.“

In Wildkatzengebieten ist besondere Vorsicht geboten. „Wildkätzchen werden schnell mit jungen Hauskatzen verwechselt. Bewegt man sich in einem Wildkatzengebiet und findet ein herrenloses Katzenbaby, sollte man es nicht mitnehmen, um sicher zu gehen, dass die Mutter es wiederfindet“, appelliert Berg und weist in dem Zuge auf die Kampagne „Wilde Kätzchen im Wald lassen“ des BUND hin.

Nimmt man Tiere aus der Natur mit nach Hause, kann das auch rechtliche Konsequenzen haben: Die Mitnahme eines jagdbaren Wildtieres ohne das Einverständnis der jeweiligen Jagdpächterin oder des jeweiligen Jagdpächters erfüllt nach dem Bundesjagdgesetz den Straftatbestand der Wilderei.

Bildrechte: Junger Fuchs im Wald, Biospährenreservat Bliesgau